05.11.2014, 14:45
An dieser Stelle meine Erfahrungen bei der Beschaffung von Urkunden im Warschauer Standesamt:
Die Kirchenbücher der Kolonie Neudorf/Neubrow mit Einträgen welche jünger sind als 100/80/80 Jahre lagern in folgendem Warschauer Standesamt:
Urząd Stanu Cywilnego m. st. Warszawy
Wydział III Rejestrowy i Ksiąg Zabużańskich
ul. ks. I. Kłopotowskiego 1/3
PL 03-718 WARSZAWA
Eine grundlegende Anfrage nach dem Vorhandensein bestimmter Personenstandsurkunden kann unter dieser Mailadresse (aus Spamschutzgründen etwas verfremdet) gestellt werden:
uscskz #+~ um dot warszawa dot pl
Schreiben Sie bitte in polnischer Sprache und vollständigen Absenderangaben! Etwa 1-2 Wochen später kann man mit einer Antwort rechnen. Sind Unterlagen vorhanden, muß man die Erstellung von Abschriften noch einmal (formlos, in polnischer Sprache) schriftlich beantragen und unter Beifügung von Nachweisen (Kopien) der direkten Verwandtschaft an die oben genannte Adresse senden. Die vollständige Abschrift -in polnischer Sprache- eines Eintrages kostet 33.- PLN, ist die teuerste Variante, aber auch die aussagekräftigste. Fotokopien dürfen nach einer Weisung des polnischen Innenministeriums nicht mehr angefertigt werden. Etwa 2 Wochen später kommen die angeforderten Unterlagen per Einschreiben.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Auskünften ist das polnische Personenstandsgesetz ("Ustawa o aktach stanu cywilnego"), wobei für uns vor allem der Artikel 45 relevant ist. Er sagt sinngemäß aus, daß Abschriften von Personenstandsurkunden die betroffene Person selbst, sowie Eltern, Vorfahren, Nachkommen, Ehepartner und gesetzliche Vertreter erhalten.
Viel Erfolg!
Die Kirchenbücher der Kolonie Neudorf/Neubrow mit Einträgen welche jünger sind als 100/80/80 Jahre lagern in folgendem Warschauer Standesamt:
Urząd Stanu Cywilnego m. st. Warszawy
Wydział III Rejestrowy i Ksiąg Zabużańskich
ul. ks. I. Kłopotowskiego 1/3
PL 03-718 WARSZAWA
Eine grundlegende Anfrage nach dem Vorhandensein bestimmter Personenstandsurkunden kann unter dieser Mailadresse (aus Spamschutzgründen etwas verfremdet) gestellt werden:
uscskz #+~ um dot warszawa dot pl
Schreiben Sie bitte in polnischer Sprache und vollständigen Absenderangaben! Etwa 1-2 Wochen später kann man mit einer Antwort rechnen. Sind Unterlagen vorhanden, muß man die Erstellung von Abschriften noch einmal (formlos, in polnischer Sprache) schriftlich beantragen und unter Beifügung von Nachweisen (Kopien) der direkten Verwandtschaft an die oben genannte Adresse senden. Die vollständige Abschrift -in polnischer Sprache- eines Eintrages kostet 33.- PLN, ist die teuerste Variante, aber auch die aussagekräftigste. Fotokopien dürfen nach einer Weisung des polnischen Innenministeriums nicht mehr angefertigt werden. Etwa 2 Wochen später kommen die angeforderten Unterlagen per Einschreiben.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Auskünften ist das polnische Personenstandsgesetz ("Ustawa o aktach stanu cywilnego"), wobei für uns vor allem der Artikel 45 relevant ist. Er sagt sinngemäß aus, daß Abschriften von Personenstandsurkunden die betroffene Person selbst, sowie Eltern, Vorfahren, Nachkommen, Ehepartner und gesetzliche Vertreter erhalten.
Viel Erfolg!
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny