Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Druckversion +- Bugholendry - Olędrzy - Голендры (https://bugholendry.net) +-- Forum: Neudorf/Neubrow, die Bugholländer einst und jetzt (https://bugholendry.net/forum-4.html) +--- Forum: Ahnen- und Familienforschung (https://bugholendry.net/forum-7.html) +--- Thema: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik (/thread-2.html) |
Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Mario - 05.11.2014 An dieser Stelle meine Erfahrungen bei der Beschaffung von Urkunden im Warschauer Standesamt: Die Kirchenbücher der Kolonie Neudorf/Neubrow mit Einträgen welche jünger sind als 100/80/80 Jahre lagern in folgendem Warschauer Standesamt: Urząd Stanu Cywilnego m. st. Warszawy Wydział III Rejestrowy i Ksiąg Zabużańskich ul. ks. I. Kłopotowskiego 1/3 PL 03-718 WARSZAWA Eine grundlegende Anfrage nach dem Vorhandensein bestimmter Personenstandsurkunden kann unter dieser Mailadresse (aus Spamschutzgründen etwas verfremdet) gestellt werden: uscskz #+~ um dot warszawa dot pl Schreiben Sie bitte in polnischer Sprache und vollständigen Absenderangaben! Etwa 1-2 Wochen später kann man mit einer Antwort rechnen. Sind Unterlagen vorhanden, muß man die Erstellung von Abschriften noch einmal (formlos, in polnischer Sprache) schriftlich beantragen und unter Beifügung von Nachweisen (Kopien) der direkten Verwandtschaft an die oben genannte Adresse senden. Die vollständige Abschrift -in polnischer Sprache- eines Eintrages kostet 33.- PLN, ist die teuerste Variante, aber auch die aussagekräftigste. Fotokopien dürfen nach einer Weisung des polnischen Innenministeriums nicht mehr angefertigt werden. Etwa 2 Wochen später kommen die angeforderten Unterlagen per Einschreiben. Die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Auskünften ist das polnische Personenstandsgesetz ("Ustawa o aktach stanu cywilnego"), wobei für uns vor allem der Artikel 45 relevant ist. Er sagt sinngemäß aus, daß Abschriften von Personenstandsurkunden die betroffene Person selbst, sowie Eltern, Vorfahren, Nachkommen, Ehepartner und gesetzliche Vertreter erhalten. Viel Erfolg! Re: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Änne - 26.11.2014 Hallo Mario, Deine Erfahrungen mit den Eintragungen in polnischen Registern würden mich sehr interessieren. Ich suche den Sterbeeintrag meiner Urgroßmutter und vermute ihn in dem zuständigen Amt, wo die Familie (nach unbestätigten Aussagen) im Wartheland gelebt hatte. Nun habe ich zwar die Adresse des Amtes durch die freundliche Auskunft des Standesamtes Berlin (Nachfrage ... in den Beständen über Personen aus den ehemaligen Ostgebieten), hatte mich aber wegen der Unkenntnis der polnischen Sprache und wegen des Abratens der Nutzung eines "digitalen" Übersetzers noch nicht dahin gewandt. Kann vielleicht ein polnisch Kundiger so eine Art "Muster"-Anfrage erstellen, wo man dann nur noch seine Daten ergänzen braucht? Das wäre eine liebe Geste und große Hilfe. ... Existieren eigentlich noch Kirchenbücher der Zeit von 1940-1945? aus dem Wartheland ... ... Ein Gedanke hatte ich noch zu den Ansiedlungsorten im Wartheland. Meine Mutter war 4 Jahre alt, als sie umgesiedelt wurde. Später im Wartheland ist sie wahrscheinlich auch das erstemal eingeschult worden ... Diese Schulen müssen ja etwas zentraler gelegen haben und waren sicher "bürokratisch deutsch" organisiert ... So haben sich vielleicht zumindest "Umsiedler" mehrerer Orte eines Gebietes getroffen ... Auch gab es sicher andere zentrale Stellen (Abgabestellen für die Ernte, größere Fabriken oder "Baustellen" ...) ... Vielleicht lassen sich noch Akten finden ... ... Ich war auf eine Zeitung "Wolhynischer Bote" o.s. gestoßen und hatte Todesanzeigen auch zu Umsiedlern aus Neudorf gefunden ... Auch das hilft sehr, die "Lücke" in den Daten (ca. 1905-1940) zu überbrücken ... und Ansiedlungsorte im Wartheland zu finden ... bspw.: Alexander Selent (Drillingsbruder, geb. 13.7.1921, Neudorf), mit weiteren Familien- und Ortsangaben Eduard Ryll (geb. 30.4.1919 Neubruch) ... Johann Ryll mit 20Jahren an der Ostfront gefallen geb. in Neubruch (Eltern Johann Ryll und Frau ... Ziegelhöhe ...) ... Sicher wäre es sinnvoll bekannte Ansiedlungsorte (der sog. Bugholendry) zusammenzustellen (Liste ...) ...mühsam und mit Berichten der noch lebenden Generationen ... ... Auch wenn die ehemaligen Dorfgemeinschaften 1940 bewußt auseinandergesiedelt wurden, hatte ich in den Gesprächen mit "Zeitzeugen" immer den Eindruck, daß die Verbindungen intensiv weiterbestanden und eben nicht abgebrochen waren, was sich vor allem auch bei dem gemeinsamen schweren Neubeginn befreundeter oder/und verwandter Familien in gleichen Gegenden nach 1945 zeigte. ...( Ich war sehr beeindruckt und es bleibt mir ein Rätsel, wie sich der Kontakt so vieler Personen trotz der Kriegswirren nach 1945 wiederherstellen ließ ...) ... Ich glaube schon, daß es notwendig wird, alle erdenklichen Quellen zu suchen ... Es ist mühsam, aber mit der Zeit die einzige Möglichkeit Herzlichst Änne Re: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Mario - 26.11.2014 Hallo Änne, na klar, gerne: Das Grundsätzliche habe ich ja schon geschrieben. Hier mal noch ein Text in polnisch um Urkunden von Standesämtern anzufordern. Ich persönlich beantrage immer Fotokopien (kserokopie), ganz einfach weil aussagekräftiger - ersatzweise vollständige Abschriften (odpis zupełny). Szanowni państwo, Uprzejmie proszę o wydanie następujących aktów metrykalnych: Kserokopie lub zupełnego odpisu aktu urodzenia/małżeństwa/zgonu* osoby: Name, Vorname, Datum des Ereignisses W załączeniu przesyłam akty metrykalne: - moje jako udokumentowanie powiązania z osobami, których dotyczy prośba. Odpis potrzebny jest do celów genealogicznych. Koszty natychmiast zwróce. Proszę mi podać włączną sumę rachunku oraz konto bankow raz z międzynarodowym kodem IBAN i BIC. Z pozdrawiam, Dein Vorname/Nachname In Deutsch: Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten höflich um die Ausgabe folgender Personenstandsurkunden: Fotokopie oder vollständige Abschrift der Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunde der Person: Name, Vorname, Datum des Ereignisses Im Anhang befinden sich folgende Personenstandsurkunden: - meine welche die Verbindung zur der Person auf die sich diese Anfrage bezieht, dokumentiert. Die Abschrift wird benötigt für genealogische Zwecke. Die Kosten werde ich umgehend begleichen. Teilen Sie mir bitte die Gesamtsumme sowie die internationale Bakverbindung mit IBAN und BIC mit. * hier das Zutreffende drinlassen: Geburt/Heirat/Tod Alternativ habe ich noch das hier gefunden: http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/verwaltung/produkte/urk.anforderung20polen.pdf urkanforderungpolen.pdf (Größe: 72,28 KB / Downloads: 1) Ob das alles so grammatikalisch korrekt ist weiß ich nicht, aber die Mitarbeiter in Warschau haben mich verstanden und ich habe bekommen was ich wollte Das ist die Hauptsache. Sobald der Bescheid kommt daß die Urkunden bereitliegen und man den Betrag (in Złoty!!) überweisen soll, ab zur Bank, den Überweisungsbeleg einscannen und per Mail an das Standesamt schicken, dann geht es mit den Dokumenten schneller. Viel Erfolg und viele Grüße Mario Re: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Änne - 27.11.2014 Hallo Mario, herzlichen Dank. Ich habe heute einen Brief fertig gemacht und abgeschickt. Mal sehen ... Änne Re: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Änne - 13.12.2014 Hallo, habe heute den Einschreibe-Brief vom 5.12.2014 abgeholt ... bezüglich des Sterbeeintrag's meiner Urgroßmutter im Wartheland. ... Mit dem richtigen Anschreiben ... herzlichen Dank ... Änne Re: Beschaffung von Personenstandsurkunden in der Polnischen Republik - Mario - 13.12.2014 Ui, das ging ja fix! Glückwunsch! Neues Personenstandsgesetz - Mario - 12.11.2015 Hallo zusammen, durch Zufall bin ich darauf gestoßen, daß in Polen am 1. März 2015 ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten ist. Die für uns wichtigste Neuerung ist der Artikel 28, welcher die Aufbewahrungsfristen für Personenstandsdokumente regelt. Neu ist, daß diese Fristen nunmehr 80 Jahre (vorher 100 Jahre) für Trauungs- und Totenbücher betragen. Bei den Taufbüchern hat sich nichts geändert. Keine Neuerung gab es bei der Verfahrensweise, weiterhin unterliegen auch Einträge älter als 80 Jahre dem Personenstandsrecht soweit sich das betreffende Buch noch in Verwahrung des Standesamtes befindet. Hier der Link zum Dokument: http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20140001741 |