26.11.2014, 06:11
Guten Morgen,
leider ist das Personenstandsrecht in Polen sehr restriktiv. Für Personenstandsbücher gilt generell eine Aufbewahrungsfrist im Standesamt von 100 Jahren gerechnet ab dem letzen Eintrag, und solange unterliegen die Bücher dem Personenstandsrecht. Daher bekommt auch nur ein begrenzter Personenkreis (Eltern, Geschwister sowie direkte Nachfahren) Auskunft. Die gesetzliche Grundlage kenne ich leider noch nicht aber ich bin dran. Ich habe aber Hoffnung, daß sich dies mittelfristig ändern wird - In Tschechien waren die Regelungen bis voriges Jahr ähnlich denen in Polen, jetzt sind sie unseren sehr ähnlich
Grüße
Mario
leider ist das Personenstandsrecht in Polen sehr restriktiv. Für Personenstandsbücher gilt generell eine Aufbewahrungsfrist im Standesamt von 100 Jahren gerechnet ab dem letzen Eintrag, und solange unterliegen die Bücher dem Personenstandsrecht. Daher bekommt auch nur ein begrenzter Personenkreis (Eltern, Geschwister sowie direkte Nachfahren) Auskunft. Die gesetzliche Grundlage kenne ich leider noch nicht aber ich bin dran. Ich habe aber Hoffnung, daß sich dies mittelfristig ändern wird - In Tschechien waren die Regelungen bis voriges Jahr ähnlich denen in Polen, jetzt sind sie unseren sehr ähnlich
Grüße
Mario
Es grüßt Mario, Enkel von Nikolaus Ryll-Galoca und Johanna geb. Ryll-Pasieczny